Hundepension - AGB's


 

1)  Die Hundepension verpflichtet sich den Hund artgerecht unterzubringen und zu versorgen. Futter sollte der Hundebesitzer ausreichend mitbringen, eine Futterumstellung wäre zu stressig für den Hund.Der Halter verpflichtet sich den Hund zum vereinbarten  Zeitpunkt abzugeben und wieder abzuholen.

 

2)   Preise der Hundepension /Tag + Übernachtung:

Kleine Hunde 18,-€    mittlere Hunde 20,-€    große Hunde 22,-€  Tagesbetreuung: 17,-€

Für Hunde die nicht sozialverträglich sind (Einzelhaltung), wird pro Tag ein Zuschlag von 35,-€ berechnet! Der Gesamtpreis ist in bar  zu bezahlen. Bring- und Abholtage werden voll berechnet. Bei Überschreiten der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer ist der Halter verpflichtet dies der Hundepension mitzuteilen. Die nachträglich anfallenden Kosten werden bei Abholung bezahlt. 

Bei einem Aufenthalt der mehr als 7 Tage dauert, sind 50% vom Gesamtbetrag im voraus zu!Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 28 Tage vor Aufnahme möglich, bis 14 Tage vor der Abgabe sind 50%, darunter 100% zu zahlen.

 

3)  Der Halter versichert, dass sein Hund ausreichend geimpft und entwurmt, sowie frei von Ungeziefer ist. Der Impfpass ist mitzubringen. Bei geringsten Anzeichen von Krankheiten oder bei Unfällen, die während der Pflegezeit auftreten, wird die Hundepension sofort einen Tierarzt konsultieren. Die Kosten hierfür trägt der Besitzer. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

 

4)  Der Halter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthalt des Hundehalters oder eines Ansprechpartners für den Notfall bekannt ist, sodass die Hundepension den Halter bzw. den Ansprechpartner auch jeder Zeit erreichen kann. Der Halter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sollte der zu betreuende Hund durch aggressives oder zerstörerisches Verhalten auffällig werden, so ist dieser unverzüglich abzuholen. 

Der Halter verpflichtet sich den Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer persönlich oder durch einen schriftlich Bevöllmachtigten abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 7 Tagen einem Tierschutzverein der Wahl der Pension zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten trägt der Hundehalter.

 

5)  Sollte der Hund trotz sorgfältigster Aufsicht abhanden kommen oder ableben, ist die Pension nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar.

 

6)  Durch das Tier verursachte Personen oder Sachschäden, während des Aufenthaltes gehen zu Lasten des Halters.

 

7)  Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

8)  Selbstverständlich sind wir rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche für Ihre Vierbeiner da. Dennoch ist es erforderlich, Zeiten für das Bringen und die Abholung der Hunde festzulegen, damit unsere Gäste zur Ruhe kommen können und der organisatorische Ablauf gewährleistet bleibt. Zudem gehen wir zwischenzeitlich mit den Hunden spazieren oder spielen.  Bei Änderungen der Zeiten sind diese unverzüglich der Hundepension mitzuteilen.

 

9)  Dieser Vertrag wird nur einmal abgeschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte. 

 

10)  Sobald der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist, gilt der Pensionsplatz als reserviert.

 

11)  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

      Gerrichtsstand für etwaige Ausseinandersetzungen ist Cloppenburg!